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Insolvenz
Das in Deutschland an die Stelle des früheren Konkursverfahrens getretene gerichtliche Insolvenzverfahren dient dazu, die Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen, indem das Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt wird.Innerhalb des Regelverfahrens bietet die Insolvenzordnung das neu geschaffene Instrument des Insolvenzplans an. Im Insolvenzplan können die Verfahrensbeteiligten in weitgehender Autonomie vom Regelverfahren abweichende Vereinbarungen treffen. Insbesondere kann in einem Insolvenzplan eine Regelung zum Erhalt des Unternehmens getroffen werden.Dem redlichen Schuldner wird Gelegenheit gegeben, sich von seinen restlichen Verbindlichkeiten zu befreien (Restschuldbefreiung).

 

Ausführliche Information zu diesem Thema:  

 

Kurzer Überblick zum Inhalt der Insolvenzordnung:
http://www.erfurt.ihk.de/files/117F7DB3DED/Insolvenzordnung.pdf  

 

Aktuelles Insolvenzrecht – Insolvenzordnung (Gesetzestext):
http://www.gesetze-im-internet.de/inso/index.html   

 

Veröffentlichungen der Insolvenzgerichte der BRD zu Insolvenzverfahren:

https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/     

 

Thema Insolvenz und Neustart: Überblick über die Insolvenzordnung und Vorbereitung eines Neustarts: http://www.existenzgruender.de/imperia/md/content/pdf/publikationen/gruenderzeiten/gz_14.pdf 

Ratgeber und Unterstützung bei der Lösung von Schuldenproblemen:
http://www.forum-schuldnerberatung.de/     

 

Grundlegende Informationen zu den Themen

  • Insolvenzverfahren
  • Restschuldbefreiung
  • Pfändungsschutz
  • Gründung mit Schulden
 http://www.existenzgruender.de/expertenforum/gruendung_und_schulden/index.php 

 

Ansprechpartner

Bärbel Hanß
Tel.: 0361 3484-193
E-Mail senden

Karin Herold
Tel.: 0361 3484-315
E-Mail senden
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