In den Geschäftsstellen werden Informationen über die Voraussetzungen und Bedingungen vorgehalten, die erforderlich sind, um Dienstleistungstätigkeiten aufzunehmen und auszuüben. Der Einheitliche Ansprechpartner ist Vermittler bzw. Lotse. Er nimmt die Unterlagen entgegen und leitet sie an die zuständigen Stellen / Behörden weiter. Er bündelt für den Dienstleister die Verfahren. Eine Verschiebung der Kompetenzen zwischen den einzelnen Entscheidungsträgern ist damit jedoch nicht verbunden. Die Inanspruchnahme des Einheitlichen Ansprechpartners ist eine Option, d.h. die Dienstleistung kann freiwillig in Anspruch genommen oder aber auch weiterhin direkt bei der zuständigen Behörde abgewickelt werden.
Der Einheitliche Ansprechpartner unterliegt der Rechtaufsicht des Freistaates Thüringen. Seine Informationen sind verlässlich und sie erledigen Ihre Behördengänge kompetent.
Die entsprechende Grundlage wurde mit dem Thüringer Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt vom 8. Juli 2009 geschaffen. Das Gesetz trat mit Wirkung vom 30. Juli 2009 in Kraft.
Hier gelangen Sie zur Internetseite Einheitlicher Ansprechpartner in Thüringen