Das Gesetz zur Neufassung des Raumordnungsgesetzes und zur Änderung anderer Vorschriften (GeROG) vom 22. Dezember 2008 regelt in Artikel 9 das zeitliche Außerkrafttreten des bisher geltenden Raumordnungsgesetzes des Bundes (ROG) vom 18. August 1997 (BGBl. I S. 2081, 2102) zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 9. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2833).
Das Raumordnungsgesetz enthält die allgemeinen Vorschriften über Aufgaben, Grundsätze und Begriffsbestimmungen der Raumordnung, der rechtlichen Bindungswirkung von raumordnungsrechtlichen Vorgaben, die Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern, die Verfahrensgrundsätze sowie die besonderen bundespolitischen Aufgaben. Da dem Bund für den Bereich der Raumordnung nur die Kompetenz zur Rahmengesetzgebung nach Art. 75 GG zusteht, obliegt die Durchführung der konkreten Raumplanung im Wesentlichen den Bundesländern.
Im Freistaat Thüringen wurde 1991 erstmalig ein Thüringer Landesplanungsgesetz (ThürLPlG) verabschiedet, womit Thüringen als erstes der neuen Bundesländer über eine gesetzliche Grundlage zur Landes- und Regionalplanung verfügte. Das Gesetz wurde am 15. Mai 2007 erneut novelliert (Thüringer Gesetz- und Verordnungsblatt vom 31. Mai 2007, Nr. 4). Es enthält Aussagen zu Auftrag und Organisation der Landesplanung sowie zur Ausformung, Sicherung und Umsetzung der Raumordnungspläne.