Zur richtigen Zeit am richtigen Ort. Zeit für Familie und Beruf - Zeit für Verantwortung
Wer sich neben seinem Beruf um Kinder kümmert, ist auf flexible Arbeitszeitmodelle angewiesen. Der Bedarf ist enorm: Für über 90 Prozent der Beschäftigen mit Kindern sind familienfreundliche Angebote des Arbeitgebers mindestens so wichtig oder sogar wichtiger als das Gehalt.
Richtig umgesetzt, ermöglichen familienbewusste Arbeitszeiten eine Win-Win-Situation: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können sich ohne Zeitnot ihren beruflichen und familiären Aufgaben widmen. Arbeitgeber können flexibler auf schwankende betriebliche Anforderungen reagieren und profitieren von einer hohen Arbeitgeberattraktivität.
Vor diesem Hintergrund hat im Oktober 2010 das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Partnerschaft mit dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag die Initiative „Familienbewusste Arbeitszeiten“ ins Leben gerufen. Arbeitgeber sollen motiviert und dabei unterstützt werden, mehr Arbeitszeitmodelle anzubieten, die flexibel und familienfreundlich sind. Damit Menschen, die sich um ihre Kinder kümmern, zur richtigen Zeit am richtigen Ort sein können: am Arbeitsplatz und zu Hause.
Im Rahmen einer Veranstaltungsreihe zu dieser Initiative besuchte Bundesfamilienministerin Dr. Kristina Schröder am 14. Januar 2011 die IHK Erfurt. Nach einer Rede zum Thema „Zeit für Verantwortung – Familienfreundlichkeit als Erfolgsfaktor“ nahm die Ministerin an einer Podiumsdiskussion mit regionalen Unternehmensvertreterinnen und -vertretern teil.
DIHK-Präsident Hans Heinrich Driftmann stellte im April 2012 auf dem Unternehmenstag "Erfolgsfaktor Familie 2012" gemeinsam mit dem Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Josef Hecken, die "Acht Leitsätze" für eine flexible und familienbewusste Arbeitszeitkultur vor.
Pflege und Beruf
Eine weitere Herausforderung für Arbeitgeber und Beschäftige gleichermaßen ist die Balance zwischen Beruf und Pflege.
Derzeit gibt es über zwei Millionen Pflegebedürftige, von denen ca. 69 Prozent zu Hause von Angehörigen betreut werden. Aktuelle Erhebungen prognostizieren bis zum Jahr 2020 ca. drei Millionen Pflegefälle bundesweit- in Thüringen rund 119 000. Es ist abzusehen, dass weiterhin mehr als zwei Drittel der Betroffenen zu Hause von Ihren nächsten Verwandten versorgt werden, da professionelle Pflegedienste und stationäre Einrichtungen den Bedarf nicht abdecken können. Hinzu kommt die Tatsache, dass die private Pflege kostengünstiger ist und von den Hilfebedürftigen gewünscht wird.
Die rund 1,3 Millionen Menschen, die Angehörige betreuen, stehen vor der Herausforderung, Berufstätigkeit und Pflege in Einklang zu bringen. Dies erforderte bislang bei 67 Prozent der Beschäftigten in Thüringen eine Reduzierung der Arbeitszeit. Das wirkt sich auch auf die betriebliche Praxis der Unternehmer- je nach Branche und Arbeitnehmeranzahl- sehr unterschiedlich aus. Die Arbeitgeber haben sowohl die Verantwortung als auch die Pflicht, ihren Beschäftigten die „nebenberufliche Fürsorge“ ihrer Angehörigen zu ermöglichen müssen jedoch dabei die betrieblichen Belange wie z. B. Schichtdienst, fachliche Kompetenzen und interne Arbeitsorganisation berücksichtigen.
Daraus ergibt sich, dass der Gesetzgeber den Firmen genügend Handlungsspielraum für individuelle Lösungen bieten muss. Mit Inkrafttreten des Pflegezeitgesetzes (PflegeZG) am 1. Juli 2008 wurden erste arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen geschaffen.
Weitere, umfassendere Maßnahmen hat der Gesetzgeber mit dem Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) geschaffen, welches den Arbeitnehmern ermöglicht, Pflege und Beruf über max. zwei Jahre zu vereinbaren, indem Sie die wöchentliche Arbeitszeit auf einen Mindestumfang von 15 Stunden reduzieren ohne dabei die vollumfänglichen Gehaltseinbußen in Kauf zu nehmen.
Wird z. B. die Arbeitszeit in der Pflegephase von 100 auf 50 Prozent reduziert, erhalten die Beschäftigten 75 Prozent des letzten Bruttoeinkommens. Zur Refinanzierung dieses Aufstockungsbetrages können die Arbeitgeber beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) ein zinsloses Darlehen beantragen, wenn mit dem Arbeitnehmer eine Vereinbarung zur Familienpflegezeit geschlossen wurde, die die Förderbedingungen erfüllt.
Jedes Unternehmen sollte das Handlungsfeld „Familienfreundliche Arbeitswelt“ als Chance sehen, um damit Wettbewerbsvorteile bei der Fachkräftegewinnung zu erlangen. Mit einer Unternehmenskultur, die den offenen Umgang mit dem Thema Pflege propagiert und der Einführung geeigneter Maßnahmen können die Firmen eine familienfreundliche Personalpolitik etablieren. Positionieren Sie sich als attraktiver Arbeitgeber und stärken Sie damit langfristig Ihren Standort!
Die IHK Erfurt berät ihre Mitglieder zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf (s.a. Merkblatt).
Weiterführende Links zu diesem Thema:
Das Unternehmensnetzwerk „Erfolgsfaktor Familie“: www.erfolgsfaktor-familie.de/
Lokale Bündnisse für Familie: www.lokale-buendnisse-fuer-familie.de/
Eine Initiative der Hertie Stiftung: www.beruf-und-familie.de/
Info-Broschüren und Adressen wichtiger Ansprechpartner: www.wege-zur-pflege.de
Merkblätter für Arbeitgeber, Hinweise zur Antragstellung, Muster-Vereinbarung des Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA): www.familien-pflege-zeit.de