Die Industrie- und Handelskammern sind für die öffentliche Bestellung von Sachverständigen auf Basis des § 36 Gewerbeordnung (GewO) in Verbindung mit entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften zuständig. Im Gegensatz zu den "freien" Sachverständigen wurde diese Gruppe von Sachverständigen von kompetenten, unabhängigen Stellen auf ihre persönliche und besondere fachliche Eignung für die Sachverständigentätigkeit überprüft. Sie können deshalb darauf vertrauen, dass diese die Gutachten unabhängig und unparteiisch erstellen werden.