Ist ein Gewerbetreibender erwiesener Maßen unzuverlässig, hat er Verbindlichkeiten beim Finanzamt oder der Krankenkasse, kann eine Gewerbeuntersagung erfolgen. Die zuständige Behörde, das Thüringer Landesverwaltungsamt in Weimar, führt das Gewerbeuntersagungsverfahren durch. Wir beraten Sie in Bezug auf das Verfahren zu Möglichkeiten der Abwendung der Gewerbeuntersagung.