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Schlichtungsausschuss

Die Industrie- und Handelskammer Erfurt hat gemäß § 111 Abs. 2 Arbeitsgerichtsgesetz einen Ausschuss zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden eingerichtet. Der Schlichtungsausschuss ist für alle Streitigkeiten aus einem bestehenden Berufsausbildungsverhältnis innerhalb des Kammerbezirkes zuständig. Verhandelt wird zum Beispiel über

  • den Fortbestand des Ausbildungsverhältnisses,
  • die Zahlung der Ausbildungsvergütung,
  • die Kündigung von Ausbildungsverhältnissen,
  • den Bestand disziplinarischer Maßnahmen.

Hier finden Sie die Verfahrensordnung für den Schlichtungsausschuss.

Merkblatt über den Schlichtungsausschuss

Schlichtungsantrag für Auszubildende

Schlichtungsantrag für Ausbilder

Ansprechpartner

Bärbel Hanß
Tel.: 0361 3484-193
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