Diese besondere Form einer Bescheinigung für den Antragsteller wird von Ihrer zuständigen IHK ausgestellt.
In bestimmten Fällen muss ein Ursprungszeugnis zusätzlich durch die Botschaft des Bestimmungslandes legalisiert werden.
Mit dem Merkblatt - Ausstellung von Ursprungszeugnissen und der Ausfüllhilfe geben wir Ihnen zwei zusätzliche Werkzeuge an die Hand, die Sie bei der Erstellung Ihres Ursprungszeugnisses unterstützen.
Das entsprechende Formular erhalten Sie hier.