Bei der Einfuhr von Waren verlangen die Behörden vieler Staaten Geschäftspapiere, die durch eine Industrie- und Handelskammer bescheinigt wurden. Oftmals ist zusätzlich nach der IHK-Bescheinigung eine konsularische Legalisierung vorgeschrieben. Aber auch lediglich der Wunsch des Kunden nach bestimmten Dokumenten, zum Beispiel im Rahmen von Akkreditiv-Geschäften, kann ein Grund sein. Bei den geforderten Dokumenten handelt es sich zum Beispiel um Handelsrechnungen, Packlisten oder Zertifikate über die Beschaffenheit einer Ware.