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Gewerbliche Schutzrechte
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Wer sich mit einer neuen Idee oder einen neuen Marke an den Markt begibt, sollte einen wichtigen Aspekt unbedingt beachten: Vielleicht hatte schon ein anderer zuvor den gleichen Gedanken und ein Patent oder ein anderes gewerbliches Schutzrecht erworben. In diesem Fall könnte die Nutzung der "eigenen Idee" teuer werden.

 

Neben dem Patent gehören Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster und Marken zu den sogenannten gewerblichen Schutzrechte. Das Deutsche Patent- und Markenamt hält zu jedem gewerblichen Schutzrecht ein umfangreiches Merkblatt vor (www.dpma.de/formulare/formular.html).

 

 

 

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