Registrierung und Erlaubnisverfahren für Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter (die für ihre Tätigkeit eine Erlaubnis benötigen - „ungebundene Vermittler“)
Hinweis:
Entsprechend der Versicherungsvermittlerverordnung VersVermV kann eine Erlaubnis nur dann erteilt werden, wenn der Antragsteller die für die Vermittlung von Versicherungen notwendige Sachkunde nachweist. Die Sachkunde wird grundsätzlich durch eine Prüfung vor der zuständigen IHK nachgewiesen. Darüber hinaus gelten auch bestimmte Berufsqualifikationen als Nachweis für die Sachkunde (vgl. Merkblatt).