Grundsätzlich dürfen nur noch Versicherungsvermittler gewerbsmäßig tätig werden, die in einem zentralen Online-Register verzeichnet sind. Zudem benötigen Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter, die gewerblich Versicherungen vermitteln, in der Regel eine Erlaubnis. Die neuen Regeln traten am 22. Mai 2007 in Kraft.
Bitte beachten: Versicherungsvermittler, welche bereits vor 2007 tätig waren, haben bis Ende 2008 eine Übergangsfrist für das Erlaubnis- und Registrierungsverfahren. Notwendig ist, dass die Berufshaftpflicht gemäß des Gesetzes zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts bereits seit 22. Mai 2007 vorliegen muss.
Weitere Informationen (Gesetzestext, Verordnungstext u. a.) erhalten Sie beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag.