100.000 zusätzliche betriebliche Ausbildungsplätze in den kommenden drei Jahren!
Dieses Ziel strebt die Bundesregierung mit dem Ausbildungsbonus an. Am 04. Juli 2008 hat der Bundesrat dem Bonus zugestimmt, damit erhalten Betriebe eine finanzielle Unterstützung, wenn sie Jugendliche einstellen, die schon längere Zeit erfolglos auf Ausbildungsplatzsuche sind.
Wie hoch ist der Ausbildungsbonus?
Der Ausbildungsbonus beträgt 4.000, 5.000 oder 6.000 Euro, abhängig von der für das erste Ausbildungsjahr tariflich vereinbarten oder ortsüblichen Ausbildungsvergütung. Für behinderte und schwerbehinderte junge Menschen erhöht sich der Bonus um 30 Prozent.
Wann wird der Ausbildungsbonus bezahlt?
Grundsätzlich wird der Bonus für Altbewerber ohne Schulabschluss, mit Sonderschulabschluss oder Hauptschulabschluss gezahlt, wenn diese sich bereits im Vorjahr oder früher erfolglos um eine Ausbildung bemüht haben (Altbewerber).
Förderfähig sind auch lernbeeinträchtigte oder sozial benachteiligte junge Menschen, die bereits im Vorjahr oder früher die allgemein bildende Schule verlassen haben.
Außerdem können Unternehmen in der Regel einen Ausbildungsbonus erhalten, wenn sie Auszubildende zusätzlich ausbilden, die ihren Ausbildungsplatz wegen Insolvenz, Stilllegung oder Schließung des Ausbildungsbetriebes verloren haben.
Zusätzlichkeit und deren Nachweis
Der Ausbildungsbonus wird nur für zusätzlich eingestellte Auszubildende gezahlt. „Zusätzlich“ ist ein betrieblicher Ausbildungsplatz, wenn bei Ausbildungsbeginn die Zahl der Ausbildungsverhältnisse im Betrieb durch den neuen Ausbildungsvertrag höher ist, als sie es im Durchschnitt der drei vorhergehenden Jahre war. Stichtag für die Zählung der früheren Ausbildungsverhältnisse ist jeweils der 31. Dezember.
Für den Nachweis der Zusätzlichkeit des Ausbildungsplatzes nutzen Sie bitte das beigefügte Formular (siehe rechts unter "Interessante Downloads").
Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt bei der Agentur für Arbeit. Nur dort sind auch die Antragsformulare erhältlich. Eine vorherige Beratung ist unbedingt erforderlich. Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Ausbildung gestellt werden.
Alle Fragen rund um den Ausbildungsbonus beantworten die Arbeitsagenturen mit ihren Teams des Arbeitgeber-Service. Für telefonisch Auskünfte wurde die bundesweite Servicenummer 01801-664466 eingerichtet.
Weiterführende Informationen
Geschäftsanweisung der Bundesagentur für Arbeit zum Ausbildungsbonus